Oft hört man den Begriff Zahlungserinnerung, oder Mahnung. Wo ist der Unterschied, fragt sich jetzt der „Laie“. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied, es bleibt dem Unternehmen überlassen, welche Überschrift es beim Erinnerungsschreiben an säumige Zahler verwendet. Entscheidend ist daher die Funktion der Mitteilung. Schauen Sie selbst. Unser Partner Sage hat hierzu ein schönes Video aufgenommen.
Hier gibt´s die Basics der Buchhaltung im Format „Wir erklären mal anders“
Zahlungserinnerung oder Mahnung
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