Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen auf ihren Rechnungen eine Rechnungsnummer ausweisen. Die einzige verpflichtende Bedingung: Diese Nummer muss „fortlaufend“ sein und die Rechnung eindeutig identifizieren.
Weitere ausführliche Informationen, lesen Sie bitte im Sage 100 Lexikon: Wir erklären betriebswirtschaftliche Fachbegriffe