Aber um was handelt es sich eigentlich genau bei dem Thema GDPDU / WINIDEA?
Das Thema GDPDU / WINIDEA kommt spätestens zur Sprache, wenn Sie als Anwender in der Sage 100 (oder auch anderen Buchhaltung Systemen) selbst buchen.
Sollten Sie Ihre Buchhaltung / Rechnungswesen in eigener Regie führen wird bei einer Prüfung der Finanzverwaltung (Betriebsprüfung) die Ausgabe sämtlicher Daten aus Ihrem System in elektronischer Form erwartet. In Deutschland wird hierfür das Format WINIDEA vorgeschrieben. Die prüfenden Behörden nutzen hierzu die Software IDEA mit derer die Daten dann eingelesen werden können. Dieses Verfahren gilt weltweit nur in Deutschland. Es werden sämtliche Rechnungs- und Buchhaltungdaten in diesem Format exportiert. Es handelt sich dabei um ein Textfile welches entsprechend aufgebaut ist. In der Sage 100 kann die WINIDEA Ausgabe im Administrator der Sage 100 vorgenommen werden. Es werden immer gesamte Wirtschaftsjahre übertragen. Beachten Sie auch dass Sie Ihre Buchhaltungsdaten grundsätzlich 10 Jahre aufbewahren müssen, auch wenn Sie die dafür eingesetzte Software nicht mehr verwenden. Die Ausgabe der WINIDEA Daten muss jederzeit für ungeprüfte Geschäftsjahre möglich sein.